Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch.

95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Die Rauchmelderpflicht für private Haushalte ist in Deutschland seit 2016 flächendeckend eingeführt. Seitdem hat sich die Anzahl der Brandopfer in Deutschland halbiert. Doch noch immer stirbt durchschnittlich täglich ein Mensch bei einem Brand.

 

Die Details der besonderen Regelung in Nordrhein-Westfalen

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links hier im Überblick:

Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern

  • für Neu- und Umbauten: seit 01.04.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2016

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In allen Schlafräumen und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

 

 Welcher Rauchmelder ist der Richtige

 Seit 2008 dürfen nur noch Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Die Einhaltung der Norm muss von einem unabhängigen Prüfinstitut (in Deutschland zum Beispiel vom VdS) getestet worden sein. Käufer von Rauchwarnmeldern können von daher sicher sein, dass der Mindeststandard an Sicherheit bei jedem Gerät eingehalten ist. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine besonderen qualitativen Aussagen, sondern besagt nur, dass das Produkt nach EN 14604 geprüft ist und damit im Europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden darf. 

Feuerwehren und Fachverbände empfehlen jedoch, beim Kauf unbedingt auf Qualitätsgeräte zurückzugreifen. Grund dafür ist nicht unbedingt, dass “Billig-Geräte” nicht funktionieren würden, sondern vielmehr dass viele dieser Geräte wegen häufiger Fehlalarme vom genervten Bewohner nach einiger Zeit einfach deaktiviert werden, in der Schublade verschwinden und damit nutzlos sind.

Achten Sie daher auf die folgenden Prüfsiegel:

  Es dürfen nur noch Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine besonderen qualitativen Aussagen, sondern besagt nur, dass das Produkt nach EN 14604 geprüft ist und damit im Europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden darf.  

Die Einhaltung der Norm muss von einem unabhängigen Prüfinstitut getestet worden sein.

 

Die VdS Schadenverhütung GmbH gehört zum Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und testet neben Dienstleistungen und Produkten rund ums Thema Security auch Brandschutzgeräte. Eine Zertifizierung durch den VdS gilt hierzulande als wohl wichtigstes Qualitätsmerkmal für Sicherheits- und Brandmeldetechnik.

Das KRIWAN Testzentrum in Forchtenberg ist eine TÜV Einrichtung, die sich unter anderem auf Prüfung und Zertifizierung von Brandmeldetechnik aller Art spezialisiert hat. Eine Zertifizierung durch den TÜV kann von der Aussagekraft/Wertigkeit ähnlich hoch wie das Prüfsiegel der VdS angesehen werden.

Die CE-Kennzeichnung enthält keine besonderen qualitativen Aussagen, sondern besagt nur, dass das Produkt nach EN 14604 geprüft ist und damit im Europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden darf.

Feuerwehren und Fachverbände empfehlen jedoch, beim Kauf unbedingt auf Qualitätsgeräte zurückzugreifen. Grund dafür ist nicht unbedingt, dass “Billig-Geräte” nicht funktionieren würden, sondern vielmehr dass viele dieser Geräte wegen häufiger Fehlalarme vom genervten Bewohner nach einiger Zeit einfach deaktiviert werden, in der Schublade verschwinden und damit nutzlos sind. Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von 30% Alarm: im Ernstfall also viel zu spät.

 

 

Optional aber zu empfehlen: Qualitätszeichen mit „Q“

 

Die vfdb Richtlinie 14-01 legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchwarnmelder zur Verwendung im privaten Bereich innerhalb von Gebäuden fest, die zusätzlich zu der Europäischen Norm EN 14604 gelten. Die nach dieser Norm geprüften Geräte erhalten das Qualitätssiegel Q 

Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Dieses Qualitätszeichen setzt das CE-Zeichen voraus und ergänzt die dafür vorgesehenen Anforderungen. Das „Q“ beruht technisch auf der Richtlinie 14/01 der vfdb – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes.

Weitere Infos zu Rauchwarnmeldern finden sie hier.

 

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