Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Wie können Brände verhindert oder ihr Schaden eingegrenzt werden? Nach § 14 Landesbauordnung NRW BauO NRW) und Sonderbauvorschriften müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass

  • der Entstehung eines Brandes und
  • der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird
  • die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist
  • die Feuerwehr wirksam die Brandbekämpfung einleiten kann.

Gemäß § 25 BHKG wird die Brandschutzdienststelle bei allen größeren Bauvorhaben von der Bauaufsicht oder von Sachverständigen um eine Stellungnahme gebeten. Damit wird Vorbeugender Brandschutz schon vor dem Bau aktiv betrieben. 

Steht ein Gebäude erst einmal, wird es abhängig von seiner Art und Größe nach längstens aller 6 Jahre einer so genannten Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG unterzogen. Dabei prüfen Feuerwehrbeamte der Brandschutzdienststelle Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, erstellen entsprechende Mängelberichte und verfolgen, bei Bedarf gemeinsam mit der Bauaufsicht, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes. Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner Brandschutzdienststelle Feuerwehr Brühl:

    • Markus Brachschoß
      Tel.: 02232-94430-25
      Fax.: 02232-9443090
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    • Wolfgang Bauer
      Tel.: 02232-94430-29
      Fax.: 02232-94430-91
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Anschrift der Brandschutzdienststelle:

Feuer- und Rettungswache Brühl
- Brandschutzdienststelle -
Rheinstr. 207
50321 Brühl

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Termine sind nur nach Vereinbarung möglich!

 

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